InferCheck

KUAE Cloud Coding Plan

Nicht verifiziertapi providerdocs.mthreads.com

DSGVO-Compliance

Ausschließliche EU-Datenhaltung
Inferenz verbleibt in der EU
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Kein Training mit Kundendaten
Opt-out möglich
Standardvertragsklauseln (SCC)
Angemessenheitsbeschluss (Hauptsitz)
Training unbekannt

Datenverarbeitung

Regionen
CN

Der Anbieter gibt an, dass seine Online-KI-/API-Dienste auf selbst entwickelten GPU-Servern betrieben werden und dass seine Datenschutzrichtlinie dem chinesischen Recht sowie der Zuständigkeit der Gerichte in Peking unterliegt. In der offiziellen Dokumentation des Anbieters wurde weder eine EU-Region noch eine Option für eine ausschließlich in der EU erfolgende Verarbeitung gefunden.

Aufbewahrungsrichtlinie

In der Datenschutzrichtlinie heißt es, dass personenbezogene Daten nur für den kürzesten Zeitraum gespeichert werden, der zur Erreichung der angegebenen Zwecke erforderlich ist, oder soweit gesetzlich vorgeschrieben, und dass Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder anonymisiert werden. Ferner wird ausgeführt, dass Anträge auf Kontolöschung zur Löschung oder Anonymisierung führen, sofern keine gesetzlichen Anforderungen entgegenstehen.

Weitere Details

In der Datenschutzrichtlinie wird erwähnt, dass Moore Threads mit autorisierten Partnern Vertraulichkeitsvereinbarungen/Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abschließen kann; eine an Kunden gerichtete Erklärung zum Training von Modellen mit API-/Kundendaten wurde jedoch nicht gefunden.

Unterauftragsverarbeiter
Nicht offengelegt

Zertifizierungen & EU-KI-Verordnung

Keine Zertifizierungen angegeben.

Status EU-KI-Verordnung
unknown

Verifizierung

Zuletzt verifiziert2026-04-11
Verifiziert vonKI-gestützter Entwurf (ausstehende Überprüfung)
Preismodellenterprise only
Hinweise

Offizielle Quellen bestätigen, dass Moore Threads ein in China ansässiger Anbieter ist und dass seine Online-KI-Inferenzdienste auf GPU-Servern von Moore Threads betrieben werden; öffentlich zugängliche Nachweise zu einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), einer Verpflichtung zu Standardvertragsklauseln (SCC), einer Liste von Unterauftragsverarbeitern, einer Option zur ausschließlichen Datenhaltung in der EU oder zu öffentlichen Sicherheitszertifizierungen wurden jedoch nicht gefunden. Für die DSGVO-Anbieterbewertung bleiben daher mehrere wesentliche Felder mangels Offenlegung aus Primärquellen null.

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